SchwbR-Außengutachter

Um Ärzten, die im Auftrag als sogenannte Außengutachter tätig sind, die Abgabe von Gutachten im Rahmen des SchwbR zu ermöglichen, wurde ein spezielles Modul erstellt, dass den hohen Anforderungen des Datenschutzes bei der Übermittlung von persönlichen Gesundheitsdaten gerecht wird. Dabei kommen neben einer hohen Verschlüsselung Mikroprozessor-Chipkarten zum Einsatz, die die Sicherheit der Verschlüsselung gewährleisten. Hierdurch wurde es möglich, dass Außengutachter die entsprechenden Gutachten im Rahmen der SchwbR-Verarbeitung nicht mehr vor Ort im jeweiligen Amt durchführen müssen, sondern diese dezentral üblicherweise aus der eigenen Praxis heraus durchführen können. Das Verfahren wurde vom Schleswig-Holsteinischen Datenschutzbeauftragten geprüft, als unbedenklich eingestuft und darf seitdem für die Übersendung von Gutachten verwendet werden.